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Der "Urlaub" im Begriff Urlaubssemester bedeutet nicht "Urlaubsreise in der Sonne", sondern ist als Auszeit zu verstehen: Der Student ist durch einen dringenden Anlass gezwungen, sein Studium für ein Semester zu pausieren.
Das kann verschiedene Gründe haben: Eine Krankheit macht es unmöglich, an den Kursen teilzunehmen, eine Schwangerschaft oder Kindeserziehung fordert eine Pause, oder aber eine Erwerbstätigkeit zur Studienfinanzierung, ein längeres Praktikum oder Auslandssemester zwingt den Studenten zur Pause. Die akzeptierten Gründe für ein Urlaubssemester sind von Lehranstalt zu Lehranstalt unterschiedlich.
Pro:
1. Der Studienplatz und der Studierendenstatus bleibt erhalten, auch wenn man nicht im Hörsaal sitzt.
2. Das Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester angerechnet - die offizielle Semesteranzahl wird also nicht erhöht, sondern nach dem Urlaubssemester weitergeführt. Dadurch kann der Student sein Studium immer noch in der Regelstudienzeit schaffen - wenn er denn will.
3. Ein Urlaubssemester kann eine Chance sein, sich neu zu ordnen, sich zu qualifizieren oder zu genesen, ohne den Stress der Anwesenheit im Hörsaal oder dem Klausurenschreiben.
Contra:
1. Empfängt der Student normalerweise BAföG, muss er das Urlaubssemester sofort melden. Es besteht im Urlaubssemester kein Anspruch auf Förderung. Meldet der Student das Urlaubssemester nicht dem BAföG-Amt, kann das Geld später vom Amt zurückgefordert werden und weitere (juristische) Sanktionen verhängt werden. Für ein Auslandssemester kann Auslands-BAföG beantragt werden.
2. Es dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht werden und auch keine Leistungen erbracht werden - außer in Ausnahmefällen Nachschreibe-Klausuren.
3. Es könnte Probleme beim Nebenjob geben: Unternehmen stellen aus steuerrechtlichen Gründen ungern Studenten auf Beurlaubung an. Führt ihr als beurlaubter Student einen Job aus, seid ihr versicherungspflichtig.
4. Beschränkungen: Im ersten Fachsemester darf kein Urlaubssemester genommen werden. Insgesamt dürfen zwei bis vier Urlaubssemester pro Studiengang genommen werden (Anzahl abhängig von Lehranstalt), maximal aber nur zwei aufeinanderfolgend.
Wichtig: Unbedingt offiziell beurlauben lassen anstatt selbstständig die Aktivität in der Uni zu unterbrechen. Das BAföG bekommt ihr nur für die Regelstudienzeit, nicht darüber hinaus. Pausiert ihr ein Semester ohne offizielles Urlaubssemester, wird euch das Semester angerechnet! Wenn ihr pausiert, dann mit offiziell genehmigen Urlaubssemester: So setzt ihr zum Beispiel nach dem 3. Semester aus und startet nach einem Urlaubssemester wieder im 4. Semester.
von Isabell M.
Das kann verschiedene Gründe haben: Eine Krankheit macht es unmöglich, an den Kursen teilzunehmen, eine Schwangerschaft oder Kindeserziehung fordert eine Pause, oder aber eine Erwerbstätigkeit zur Studienfinanzierung, ein längeres Praktikum oder Auslandssemester zwingt den Studenten zur Pause. Die akzeptierten Gründe für ein Urlaubssemester sind von Lehranstalt zu Lehranstalt unterschiedlich.
Pro:
1. Der Studienplatz und der Studierendenstatus bleibt erhalten, auch wenn man nicht im Hörsaal sitzt.
2. Das Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester angerechnet - die offizielle Semesteranzahl wird also nicht erhöht, sondern nach dem Urlaubssemester weitergeführt. Dadurch kann der Student sein Studium immer noch in der Regelstudienzeit schaffen - wenn er denn will.
3. Ein Urlaubssemester kann eine Chance sein, sich neu zu ordnen, sich zu qualifizieren oder zu genesen, ohne den Stress der Anwesenheit im Hörsaal oder dem Klausurenschreiben.
Contra:
1. Empfängt der Student normalerweise BAföG, muss er das Urlaubssemester sofort melden. Es besteht im Urlaubssemester kein Anspruch auf Förderung. Meldet der Student das Urlaubssemester nicht dem BAföG-Amt, kann das Geld später vom Amt zurückgefordert werden und weitere (juristische) Sanktionen verhängt werden. Für ein Auslandssemester kann Auslands-BAföG beantragt werden.
2. Es dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht werden und auch keine Leistungen erbracht werden - außer in Ausnahmefällen Nachschreibe-Klausuren.
3. Es könnte Probleme beim Nebenjob geben: Unternehmen stellen aus steuerrechtlichen Gründen ungern Studenten auf Beurlaubung an. Führt ihr als beurlaubter Student einen Job aus, seid ihr versicherungspflichtig.
4. Beschränkungen: Im ersten Fachsemester darf kein Urlaubssemester genommen werden. Insgesamt dürfen zwei bis vier Urlaubssemester pro Studiengang genommen werden (Anzahl abhängig von Lehranstalt), maximal aber nur zwei aufeinanderfolgend.
Wichtig: Unbedingt offiziell beurlauben lassen anstatt selbstständig die Aktivität in der Uni zu unterbrechen. Das BAföG bekommt ihr nur für die Regelstudienzeit, nicht darüber hinaus. Pausiert ihr ein Semester ohne offizielles Urlaubssemester, wird euch das Semester angerechnet! Wenn ihr pausiert, dann mit offiziell genehmigen Urlaubssemester: So setzt ihr zum Beispiel nach dem 3. Semester aus und startet nach einem Urlaubssemester wieder im 4. Semester.
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