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Studenten, die BAföG beziehen und dadurch einen Befreiungsantrag bei der GEZ stellen konnten, gibt es eine weitere Möglichkeit zu sparen – den Sozialtarif der Telekom. Nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen (BAföG- und GEZ-Bescheid), bekommt man als Privatkunde bei der Telekom eine Gutschrift in einer Höhe von 6,94€ auf die monatliche Rechnung. Auch Personen mit einer Hör-, Sprach- oder Sehbehinderung, die einen Behinderungsgrad von mindestens 90% aufweisen können, haben Anspruch auf diesen Tarif. Für sie beträgt die monatliche Gutschrift 8,72€. Was natürlich ebenfalls nicht fehlen darf, ist ein Festnetzanschluss bei der Telekom.
Abgerechnet werden Telefonate ins In- und Ausland, die vom eigenen Telefonanschluss gewählt werden. Telefonate aufs Handy oder zu Servicenummern werden allerdings nicht mit in die Berechnung einbezogen. Wenn der monatliche Rechnungsbetrag unter der dem Betrag der Gutschrift liegt, verfällt das restliche Guthaben. Eine Anrechnung ist leider nicht möglich.
Abgerechnet werden Telefonate ins In- und Ausland, die vom eigenen Telefonanschluss gewählt werden. Telefonate aufs Handy oder zu Servicenummern werden allerdings nicht mit in die Berechnung einbezogen. Wenn der monatliche Rechnungsbetrag unter der dem Betrag der Gutschrift liegt, verfällt das restliche Guthaben. Eine Anrechnung ist leider nicht möglich.
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