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Studieren ist teuer. Das gilt mittlerweile nicht mehr nur für das Studium im Ausland, sondern auch für das an deutschen Universitäten. Neben den Lebenshaltungskosten, Geld für Bücher, etc. werden seit dem Wintersemester 2006/2007 in einigen Bundesländern nun auch Studiengebühren erhoben. Mit max. 500€ pro Semester erreichen diese bei weitem nicht die Ausmaße wie an amerikanischen und englischen Universitäten, bringen aber dennoch den ein oder anderen Studenten in Deutschland in finanzielle Bedrängnis.
Da der Staat auf seine Nachwuchskräfte angewiesen ist und auch jungen Menschen das Studium ermöglichen möchte, die von Haus aus nicht die nötigen finanziellen Mittel besitzen, wurde 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, zur Erhöhung der Chancengleichheit verabschiedet.
Zunächst handelte es sich bei dem BAföG um einen Vollzuschuss für die Studierenden, der je nach Bedarf ausgezahlt wurde. Zurück gezahlt werden musste nichts davon. Dass so eine finanzielle Belastung für den Staat nicht lange gut gehen, ist verständlich. Und so wurde das BAföG nach vielen Höhen und Tiefen letztlich 2001 überarbeitet und an die neuen Studienbedingungen angepasst. Schließlich können viele Studenten nach der Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge nicht mehr nebenbei arbeiten.? Bei dem neuen BAföG handelt es sich nun zur Hälfte um einen Zuschuss und zur anderen Hälfte um ein zinsloses Darlehen, das nach Ende des Studiums an den Staat zurückgezahlt werden muss. Schüler erhalten über ihre Ausbildungsdauer einen kompletten Zuschuss.
Im Schnitt werden derzeit etwa ein Drittel der Studenten gefördert. Doch nur wenige von ihnen erhalten den Höchstsatz, viele werden auch nur phasenweise gefördert.
In welchem Fall bekomme ich überhaupt BAföG?
Förderungswürdig sind zunächst alle Besucher von staatlichen Bildungseinrichtungen ab der 10. Klasse. Schüler werden jedoch in einem geringeren Maße gefördert als Studenten, für sie gelten z.T. gesonderte Bedingungen. Gefördert wird grundsätzlich nur die Erstausbildung bzw. das Erststudium.
Bis zum zweiten Fachsemester hat man allerdings noch die Chance, die Studienfachrichtung zu wechseln ohne aus der Förderung herauszufallen – dies gilt noch als Orientierungsphase. Spätestens ab dem dritten Semester sollte man sich seiner Entscheidung sicher sein um regelmäßig BAföG? bekommen zu können. Leider gelten Master-Studiengänge, sofern sie nicht direkt im Anschluss an den Bachelor aufgenommen werden, als Zweitstudium und sind somit nicht mehr förderungswürdig.
Seit 2008 werden erfreulicherweise auch Ausbildungen im Ausland durch das BAföG gefördert, allerdings beschränkt sich dies auf EU-Länder und die Schweiz. Hier bestehen sogar für jene Studenten, die im Inland keine Förderung? bewilligt bekommen, Chancen Auslands-BAföG zu erhalten. Dies liegt vor allem an den verhältnismäßig höheren Kosten, die mit einem Auslandsstudium verbunden sind.
Wer als Student aus dem Ausland an deutschen Universitäten studiert hat u.U. auch Anspruch auf BAföG, schließlich ist dieses nicht leistungsabhängig. Lediglich nach dem vierten Semester ist ein Leistungsnachweis notwendig, um weiterhin gefördert zu werden.? So möchte man erreichen, dass die Studenten ihr Studium ohne großen Zeitverlust hinter sich bringen.
Um BAföG-berechtigt zu sein, darf man die Altersgrenze von 30 Jahren nur in Ausnahmefällen überschreiten, z.B. wenn man als alleinerziehende Mutter studiert.
Wie viel bekomme ich?
Die Höhe des? BAföGs wird in pauschale Bedarfsbeträge unterteilt. Für deren Berechnung werden u.a. persönliches Einkommen, das Einkommen der Eltern sowie bestehende Vermögenswerte hinzu gezogen.
Auch der Wohnsitz spielt eine entscheidende Rolle. Studierende, die noch im Haushalt ihrer Eltern wohnen, haben so z.B. einen entsprechend geringeren Bedarf als jene, die von Zuhause ausgezogen sind.? Auch die Art der Kranken- und Pflegeversicherung (z.B. familienversichert) wird in die Bedarfsätze mit eingerechnet. Versichert man sich bereits im Studium selbst, hat man Anspruch auf Zuschüsse, ebenso wie wenn man in einer eigenen Wohnung lebt. Hier gibt es ja nach Höhe der Miete bis zu 72€ Wohngeld im Monat. Insgesamt haben Studenten an Universitäten, die nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben im besten Falle einen Anspruch auf bis zu 648€ monatlich.
Für Studierende mit Kindern unter 10 Jahren gibt es seit 2009 gesonderte Zuschläge. 113€ monatlich für das erste Kind, 85€ für jedes weitere werden zum regulären Bedarf hinzu gerechnet.
Wie kommt mein persönlicher BAföG-Anspruch zustande?
Das persönliche Einkommen
Auch wenn man noch nicht wirklich arbeitet, z.B. im Sinne einer Festanstellung und somit ein Gehalt beziehen würde, hat man dennoch ein persönliches Einkommen. Seit 2001 zählt das Kindergeld nicht mehr dazu, dafür jedoch viele andere Einzelheiten – Nebenjob, Kredite und Angespartes. Insgesamt hat man als unverheirateter Student einen jährlichen Freibetrag von 5.200 € für sein Vermögen zur Verfügung, der jedoch auf die einzelnen Monate angerechnet wird und sich im Bedarf widerspiegelt.
Da der Förderungssatz nach den Angaben des Studierende für ein Jahr im Voraus berechnet wird, kann es zuweilen zu Nachzahlungen und Rückzahlungen kommen, wenn sich im Laufe des Jahre Änderungen ergeben haben.
Das Einkommen der Eltern spielt auch mit
Die wenigsten Studenten beantragen das elternunabhängige BAföG, so dass deren Einkommen mit in die Bedarfssatzerrechnung einfließt. Wie bei dem persönlichen Vermögen gibt es auch für das Einkommen der Eltern Freibeträge. Für zusammen lebende Eltern gilt hier ein Grundfreibetrag von 1.550€ im Monat, für getrennt lebende Eltern verringert sich der Betrag auf 1.040€. Der Berechnung wird allerdings nicht das aktuelle Einkommen zugrunde gelegt, sondern die finanziellen Verhältnisse aus dem vorletzten Jahr vor dem Bewilligungszeitraum. Hat man noch weitere Geschwister, so werden einem auch für diese? noch einmal ein Freibetrag von 470€ angerechnet, sowie 520€ für Stiefelternteile.? Neben den Grundfreibeträgen gibt es noch einen Zusatzfreibetrag, der noch einmal 50% dessen ausmacht. Zusätzlich erweitert sich dieser um jeweils 5%, wenn andere unterhaltspflichtige Personen hinzukommen. Es besteht zudem die Möglichkeit auf Härtefreibeträge, die allerdings nur selten gewährt werden. Abschließend wird das Einkommen der Eltern abzgl. aller Freibeträge auf den tatsächlichen Förderungsbetrag angerechnet.
Natürlich kann es passieren, dass ein Elternteil kurz vor der Antragstellung der während des Studiums arbeitslos wird. In diesem Falle können die Einkommensverhältnisse des vorletzten Jahres einer Berechnung nur schwer zugrunde gelegt werden. Daher ist ein Aktualisierungsantrag notwendig. Über diesen wird daraufhin eine Prognose bzgl. der Einkommensverhältnisse gestellt und ein angepasster Betrag ausgezahlt. Der Staat behält sich jedoch vor, dieses Geld wieder einzufordern, sofern sich die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum zu Gunsten des zu Fördernden ändern.
Nicht immer sind sich alle grün in den Familien und so kann es sein, dass Eltern sich weigern ihr Kind finanziell zu unterstützen oder aber auch die Angaben über ihre Verhältnisse verweigern. In diesem Falle haben Studierende und Auszubildende trotzdem Anspruch auf die? Förderung, die im Voraus geleistet wird. Hierbei nimmt sich das Bafög-Amt jedoch die Möglichkeit heraus, die verweigerten Leistungen z.B. vor Gericht von den Eltern einzuklagen.
Auch elternunabhängige Förderung ist möglich. So z.B.? Auszubildende, die bereits berufstätig waren und anschließend einen zweiten Bildungsweg einschlagen, z.B. am Abendgymnasium.
Wie lange werde ich gefördert?
Das BAföG wird über die gesamte Dauer der Ausbildungszeit ausgezahlt. Im Studium gibt es jedoch eine Förderungshöchstdauer, die meistens der Regelstudienzeit gleicht. Darüber hinaus wird eine Förderung nur in Einzelfällen gewährt, so z.B. bei Verzögerungen durch Kindererziehung oder das Nichtbestehen des Abschluss-Examens, sofern dies zum ersten Mal geschieht. Die Verlängerung des BAföG kann jedoch nur für 12 Monate außerhalb der Regelstudienzeit in Anspruch genommen werden. Vorteile bzgl. Der Förderungshöchstdauer kann es auch für Studenten geben, die sich in Ausschüssen, Studentenvertretungen und Gremien in der Uni engagieren.
Was muss ich wann zurück bezahlen?
Der Darlehensteil muss nach Ende der Förderung zurückgezahlt werden. Wenn man zu den 30% der besten Absolventen eines Jahrgangs gehört oder aber sein Studium vor Ende der Regelstudienzeit beendet, werden Teilerlässe von bis zu 25% gewährt.
Zurückgezahlt wird das Darlehen einkommensabhängig in vierteljährlichen Raten. Sofern dem Darlehensnehmer im Rückzahlungszeitraum nicht die entsprechenden Mittel, z.B. aufgrund von Kindererziehung, zur Verfügung stehen, werden manchmal Teilerlässe gewährt. Meist kann die Rückzahlung jedoch nur aufgeschoben werden und muss nach einer bestimmten Zeit wieder aufgenommen werden.
Wer sein Studium erst nach dem 1.März 2001 aufgenommen hat, hat Glück, denn er muss höchstens 10.000€ des staatlichen Darlehens zurückzahlen.
Ist man imstande den kompletten Betrag auf einmal zu begleichen, bekommt je nach damalig ausgezahltem Betrag Teilerlässe auf die Gesamtsumme (z.B.? 30% Erlass bei einer Summe von 11.000€)– eine vorzeitige Rückzahlung kann sich also lohnen.
Was sonst noch interessant ist
Als BAföG-Berechtigter hat man Anspruch auf Rechtshilfe, die z.B.? im Falle einer Klage oder eines Widerspruchs durch den Staat erstattet wird.
Und wie funktioniert die Antragstellung?
Unter www.das-neue-bafoeg.de können die Antragsformulare online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Die ausgefüllten Formulare werden anschließend im zuständigen BAföG-Amt eingereicht, das sich meistens in der Universität befindet. Bei konkreten Fragen zum Antrag wird einem dort auch weiter geholfen.
Weitere Infos unter: www.das-neue-bafoeg.de
Da der Staat auf seine Nachwuchskräfte angewiesen ist und auch jungen Menschen das Studium ermöglichen möchte, die von Haus aus nicht die nötigen finanziellen Mittel besitzen, wurde 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, zur Erhöhung der Chancengleichheit verabschiedet.
Zunächst handelte es sich bei dem BAföG um einen Vollzuschuss für die Studierenden, der je nach Bedarf ausgezahlt wurde. Zurück gezahlt werden musste nichts davon. Dass so eine finanzielle Belastung für den Staat nicht lange gut gehen, ist verständlich. Und so wurde das BAföG nach vielen Höhen und Tiefen letztlich 2001 überarbeitet und an die neuen Studienbedingungen angepasst. Schließlich können viele Studenten nach der Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge nicht mehr nebenbei arbeiten.? Bei dem neuen BAföG handelt es sich nun zur Hälfte um einen Zuschuss und zur anderen Hälfte um ein zinsloses Darlehen, das nach Ende des Studiums an den Staat zurückgezahlt werden muss. Schüler erhalten über ihre Ausbildungsdauer einen kompletten Zuschuss.
Im Schnitt werden derzeit etwa ein Drittel der Studenten gefördert. Doch nur wenige von ihnen erhalten den Höchstsatz, viele werden auch nur phasenweise gefördert.
In welchem Fall bekomme ich überhaupt BAföG?
Förderungswürdig sind zunächst alle Besucher von staatlichen Bildungseinrichtungen ab der 10. Klasse. Schüler werden jedoch in einem geringeren Maße gefördert als Studenten, für sie gelten z.T. gesonderte Bedingungen. Gefördert wird grundsätzlich nur die Erstausbildung bzw. das Erststudium.
Bis zum zweiten Fachsemester hat man allerdings noch die Chance, die Studienfachrichtung zu wechseln ohne aus der Förderung herauszufallen – dies gilt noch als Orientierungsphase. Spätestens ab dem dritten Semester sollte man sich seiner Entscheidung sicher sein um regelmäßig BAföG? bekommen zu können. Leider gelten Master-Studiengänge, sofern sie nicht direkt im Anschluss an den Bachelor aufgenommen werden, als Zweitstudium und sind somit nicht mehr förderungswürdig.
Seit 2008 werden erfreulicherweise auch Ausbildungen im Ausland durch das BAföG gefördert, allerdings beschränkt sich dies auf EU-Länder und die Schweiz. Hier bestehen sogar für jene Studenten, die im Inland keine Förderung? bewilligt bekommen, Chancen Auslands-BAföG zu erhalten. Dies liegt vor allem an den verhältnismäßig höheren Kosten, die mit einem Auslandsstudium verbunden sind.
Wer als Student aus dem Ausland an deutschen Universitäten studiert hat u.U. auch Anspruch auf BAföG, schließlich ist dieses nicht leistungsabhängig. Lediglich nach dem vierten Semester ist ein Leistungsnachweis notwendig, um weiterhin gefördert zu werden.? So möchte man erreichen, dass die Studenten ihr Studium ohne großen Zeitverlust hinter sich bringen.
Um BAföG-berechtigt zu sein, darf man die Altersgrenze von 30 Jahren nur in Ausnahmefällen überschreiten, z.B. wenn man als alleinerziehende Mutter studiert.
Wie viel bekomme ich?
Die Höhe des? BAföGs wird in pauschale Bedarfsbeträge unterteilt. Für deren Berechnung werden u.a. persönliches Einkommen, das Einkommen der Eltern sowie bestehende Vermögenswerte hinzu gezogen.
Auch der Wohnsitz spielt eine entscheidende Rolle. Studierende, die noch im Haushalt ihrer Eltern wohnen, haben so z.B. einen entsprechend geringeren Bedarf als jene, die von Zuhause ausgezogen sind.? Auch die Art der Kranken- und Pflegeversicherung (z.B. familienversichert) wird in die Bedarfsätze mit eingerechnet. Versichert man sich bereits im Studium selbst, hat man Anspruch auf Zuschüsse, ebenso wie wenn man in einer eigenen Wohnung lebt. Hier gibt es ja nach Höhe der Miete bis zu 72€ Wohngeld im Monat. Insgesamt haben Studenten an Universitäten, die nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben im besten Falle einen Anspruch auf bis zu 648€ monatlich.
Für Studierende mit Kindern unter 10 Jahren gibt es seit 2009 gesonderte Zuschläge. 113€ monatlich für das erste Kind, 85€ für jedes weitere werden zum regulären Bedarf hinzu gerechnet.
Wie kommt mein persönlicher BAföG-Anspruch zustande?
Das persönliche Einkommen
Auch wenn man noch nicht wirklich arbeitet, z.B. im Sinne einer Festanstellung und somit ein Gehalt beziehen würde, hat man dennoch ein persönliches Einkommen. Seit 2001 zählt das Kindergeld nicht mehr dazu, dafür jedoch viele andere Einzelheiten – Nebenjob, Kredite und Angespartes. Insgesamt hat man als unverheirateter Student einen jährlichen Freibetrag von 5.200 € für sein Vermögen zur Verfügung, der jedoch auf die einzelnen Monate angerechnet wird und sich im Bedarf widerspiegelt.
Da der Förderungssatz nach den Angaben des Studierende für ein Jahr im Voraus berechnet wird, kann es zuweilen zu Nachzahlungen und Rückzahlungen kommen, wenn sich im Laufe des Jahre Änderungen ergeben haben.
Das Einkommen der Eltern spielt auch mit
Die wenigsten Studenten beantragen das elternunabhängige BAföG, so dass deren Einkommen mit in die Bedarfssatzerrechnung einfließt. Wie bei dem persönlichen Vermögen gibt es auch für das Einkommen der Eltern Freibeträge. Für zusammen lebende Eltern gilt hier ein Grundfreibetrag von 1.550€ im Monat, für getrennt lebende Eltern verringert sich der Betrag auf 1.040€. Der Berechnung wird allerdings nicht das aktuelle Einkommen zugrunde gelegt, sondern die finanziellen Verhältnisse aus dem vorletzten Jahr vor dem Bewilligungszeitraum. Hat man noch weitere Geschwister, so werden einem auch für diese? noch einmal ein Freibetrag von 470€ angerechnet, sowie 520€ für Stiefelternteile.? Neben den Grundfreibeträgen gibt es noch einen Zusatzfreibetrag, der noch einmal 50% dessen ausmacht. Zusätzlich erweitert sich dieser um jeweils 5%, wenn andere unterhaltspflichtige Personen hinzukommen. Es besteht zudem die Möglichkeit auf Härtefreibeträge, die allerdings nur selten gewährt werden. Abschließend wird das Einkommen der Eltern abzgl. aller Freibeträge auf den tatsächlichen Förderungsbetrag angerechnet.
Natürlich kann es passieren, dass ein Elternteil kurz vor der Antragstellung der während des Studiums arbeitslos wird. In diesem Falle können die Einkommensverhältnisse des vorletzten Jahres einer Berechnung nur schwer zugrunde gelegt werden. Daher ist ein Aktualisierungsantrag notwendig. Über diesen wird daraufhin eine Prognose bzgl. der Einkommensverhältnisse gestellt und ein angepasster Betrag ausgezahlt. Der Staat behält sich jedoch vor, dieses Geld wieder einzufordern, sofern sich die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum zu Gunsten des zu Fördernden ändern.
Nicht immer sind sich alle grün in den Familien und so kann es sein, dass Eltern sich weigern ihr Kind finanziell zu unterstützen oder aber auch die Angaben über ihre Verhältnisse verweigern. In diesem Falle haben Studierende und Auszubildende trotzdem Anspruch auf die? Förderung, die im Voraus geleistet wird. Hierbei nimmt sich das Bafög-Amt jedoch die Möglichkeit heraus, die verweigerten Leistungen z.B. vor Gericht von den Eltern einzuklagen.
Auch elternunabhängige Förderung ist möglich. So z.B.? Auszubildende, die bereits berufstätig waren und anschließend einen zweiten Bildungsweg einschlagen, z.B. am Abendgymnasium.
Wie lange werde ich gefördert?
Das BAföG wird über die gesamte Dauer der Ausbildungszeit ausgezahlt. Im Studium gibt es jedoch eine Förderungshöchstdauer, die meistens der Regelstudienzeit gleicht. Darüber hinaus wird eine Förderung nur in Einzelfällen gewährt, so z.B. bei Verzögerungen durch Kindererziehung oder das Nichtbestehen des Abschluss-Examens, sofern dies zum ersten Mal geschieht. Die Verlängerung des BAföG kann jedoch nur für 12 Monate außerhalb der Regelstudienzeit in Anspruch genommen werden. Vorteile bzgl. Der Förderungshöchstdauer kann es auch für Studenten geben, die sich in Ausschüssen, Studentenvertretungen und Gremien in der Uni engagieren.
Was muss ich wann zurück bezahlen?
Der Darlehensteil muss nach Ende der Förderung zurückgezahlt werden. Wenn man zu den 30% der besten Absolventen eines Jahrgangs gehört oder aber sein Studium vor Ende der Regelstudienzeit beendet, werden Teilerlässe von bis zu 25% gewährt.
Zurückgezahlt wird das Darlehen einkommensabhängig in vierteljährlichen Raten. Sofern dem Darlehensnehmer im Rückzahlungszeitraum nicht die entsprechenden Mittel, z.B. aufgrund von Kindererziehung, zur Verfügung stehen, werden manchmal Teilerlässe gewährt. Meist kann die Rückzahlung jedoch nur aufgeschoben werden und muss nach einer bestimmten Zeit wieder aufgenommen werden.
Wer sein Studium erst nach dem 1.März 2001 aufgenommen hat, hat Glück, denn er muss höchstens 10.000€ des staatlichen Darlehens zurückzahlen.
Ist man imstande den kompletten Betrag auf einmal zu begleichen, bekommt je nach damalig ausgezahltem Betrag Teilerlässe auf die Gesamtsumme (z.B.? 30% Erlass bei einer Summe von 11.000€)– eine vorzeitige Rückzahlung kann sich also lohnen.
Was sonst noch interessant ist
Als BAföG-Berechtigter hat man Anspruch auf Rechtshilfe, die z.B.? im Falle einer Klage oder eines Widerspruchs durch den Staat erstattet wird.
Und wie funktioniert die Antragstellung?
Unter www.das-neue-bafoeg.de können die Antragsformulare online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Die ausgefüllten Formulare werden anschließend im zuständigen BAföG-Amt eingereicht, das sich meistens in der Universität befindet. Bei konkreten Fragen zum Antrag wird einem dort auch weiter geholfen.
Weitere Infos unter: www.das-neue-bafoeg.de
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